PTG-Tarifverträge: Sicherheit und Verlässlichkeit für Arbeitgeberinteressen
Gemeinsam mit unseren Mitgliedern konnten wir in den über 30 Jahren unserer Arbeit bereits eine Vielzahl von Haus- und Flächentarifverträgen in mehreren Bundesländern abschließen und weiterentwickeln.
Unsere Tarifverträge beschränken sich auf die Bedarfe der Praxis in Unternehmen der Sozialwirtschaft. Sie sind übersichtlich gestaltet und erleichtern damit die praktische Arbeit. Aufgrund der besonderen prospektiven Refinanzierung sozialer Träger ist oberstes Ziel der Verhandlungen der Ausschluss rückwirkender Verhandlungsergebnisse wie sie in anderen Tarifwerken häufig vereinbart werden. Die Tarifverträge des PTG e. V. stellen zu jedem Zeitpunkt eine marktgerechte Vergütung der Beschäftigten sicher.
Zu den Tarifwerken des PTG e. V. gehören neben dem aktuell abgeschlossenen Bundesmanteltarifvertrag und dem Paritätischen Entgelttarifvertrag für das Land Baden-Württemberg der Paritätische Entgelttarifvertrag für das Land Nordrhein-Westfalen sowie weitere seit vielen Jahren etablierte Tarifverträge für die Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt.